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Steigender Schlichtungs- und Beratungsbedarf von Wohnungseigentuemern

Laub rechen, Schnee schieben, Haus und Garten winterfest machen... es gibt viele Dinge, mit denen sich Immobilienbesitzer beschäftigen. Das gilt vor allem für diejenigen, die eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft besitzen. Denn hier kommt zum Geschäft mit den eigenen vier Wänden auch noch die Arbeit mit dem Gemeinschaftseigentum hinzu, zum Beispiel bei der die Instandhaltung von Haus, Heizung und Garten, aber auch Ärger mit Mietern oder finanzielle Schwierigkeiten einzelner Eigentümer.

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Selten bekannt – nicht alle Wohnungsmaengel berechtigen zur Mietminderung

In seinem soeben erschienenen Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, dass nicht jede Mietminderung oder Mietkürzung wegen Fehlern an der Mietsache vom Vermieter hingenommen werden muss. Vorausgesetzt, dass man weiß, was hinter diesem Thema „Mietminderung“ steckt und sich gut vorbereitet hat.

Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, zeigt in seinem neuesten Ratgeber, welche Vorkehrungen zu treffen sind, um Mietminderungen zu vermeiden und wie sich Vermieter im Falle von Mietkürzungen verhalten sollen.

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Mehrwert durch Mietercheck: Makler entdecken Vermieterschutz

Die auf die Minimierung von Mietrisiken spezialisierte DEMDA Deutsche Mieter Datenbank KG meldet verstärkte Anmeldungen von Maklern

Bereits seit 2004 bietet die DEMDA auf www.demda.de ihren umfassenden Online-Mietercheck an und liefert innerhalb weniger Sekunden eine aussagekräftige Risikobewertung von Mietinteressenten. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist dies eine für Vermieter essentiell wichtige Information zur Vermeidung von Einmietbetrug oder Mietnomadentum.

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Gewerbemietrecht - Versorgungssperre - BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Vermieter gewerblicher Objekte unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Versorgungssperre (Energie, Heizung und Wasser) des Mieters berechtigt ist. Das Urteil hat weitreichende Wirkung, denn hier geht das Interesse des Vermieters an der Vermeidung weiteren finanziellen Schadens dem des Mieters an der Aufrechterhaltung der Energiebelieferung für die Mietsache vor.

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